Textatelier
BLOG vom: 05.02.2013

Optionsjugendliche: Ausbürgerungsdrohung für Deutsche

Autor: Richard Gerd Bernardy, Dozent für Deutsch als Fremdsprache, Viersen/Niederrhein D
 
Über die Website www.brd-dritte-welt.de bekam ich dieser Tage eine E-Mail mit dem Betreff: „Optionszwang. Deutsche werden ausgebürgert!“ und der Artikelüberschrift: „Seit 1. Januar 2013 können junge Deutsche ihre Staatsangehörigkeit verlieren und zu ‚Ausländern’ werden.“
 
Das klingt bedrohlich. Für bestimmte Jugendliche könnte das zutreffen, nämlich für die sogenannten „Optionsjugendlichen“. So ganz stimmen die Überschriften aber nicht. Diese Jugendlichen sind nämlich „sowohl als auch“: Deutsche mit einem deutschen und Ausländer mit einem ausländischen Pass.
 
Politiker in Deutschland sind scheinbar unfähig, Gesetze zu erlassen, die einfach und jedem verständlich sind.
 
Das liest sich dann so: „Wenn Sie als Kind oder Jugendlicher neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie sich möglicherweise für eine von beiden entscheiden – oder auch nicht.“
 
Im Klartext: Die einen müssen, die anderen nicht. Es geht um die Jugendlichen, die ausländische Eltern aus bestimmten Ländern haben. Wenn sich ein Elternteil mindestens 8 Jahre in Deutschland aufgehalten hat, erhält das Kind bei Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit neben der der Eltern. Italiener, Griechen oder Polen dürfen als EU-Angehörige beide Staatsangehörigkeiten behalten, ein junger Türke hingegen muss sich für eine von beiden entscheiden und verliert die andere.
 
Bei anderen Nicht-EU-Ländern kommt es darauf an: Es gibt nämlich Staaten, bei denen die Bürger ihre Staatsangehörigkeit gar nicht abgeben können, wie z. B. Russendeutsche, oder solche, bei denen das Ausbürgerungsverfahren sehr schwierig ist, wie z. B. bei Irakern oder Iranern. Die Schweiz hat ihre eigenen Regeln für solche ausgesprochen seltenen Fälle von Gesuchen um die Entlassung aus dem Bürgerrecht:
Eine solche Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
-- Entlassungsbegehren eines Schweizers.
-- Kein Wohnsitz in der Schweiz.
-- Besitz oder Zusicherung einer anderen Staatsangehörigkeit.
Zuständig ist die Behörde des Heimatkantons (Art. 42 Abs. 2 des Bürgerrechtsgesetzes BüG).
 
Es wird noch ein wenig verwirrender: „Grund dafür ist die im Jahr 2000 eingeführte Optionspflicht. Diese gewährt Kindern ausländischer Eltern die doppelte Staatsbürgerschaft bis zum 23. Lebensjahr, per Übergangsregelung fallen darunter auch Migrantenkinder, die ab 1990 in Deutschland geboren wurden. Und diese gehören nun zu den ersten, die sich für eine Nationalität entscheiden müssen.“
 
Seit 2000 gilt das Geburtsortprinzip. Ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren worden ist, bekommt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, hat also in der Regel 2 Staatsangehörigkeiten.
 
Wenn sich diese Jugendlichen entscheiden müssen und es nicht tun, heisst es: „Wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit wegen der Optionspflicht verliert, braucht es für den weiteren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel." Das bedeutet, dass sie möglicherweise ausgewiesen werden können, wenn sie diesen nicht innerhalb von 6 Monaten beantragen.
 
Es gilt nämlich: „Wer die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, braucht im Regelfall für den Aufenthalt in Deutschland (wieder) einen Aufenthaltstitel, der ggf. dazu berechtigt, einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.
Ehemalige Deutsche haben einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, wenn sie beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit fünf Jahren als Deutsche ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
 
Wer sich vor dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit weniger als fünf, aber mindestens ein Jahr in Deutschland aufgehalten hat, hat einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.“
 
Es wird auch Jugendliche geben, die genau zwischen diese zeitlichen Regelungen fallen. Eine „Niederlassungserlaubnis“ ist eine unbefristete „Aufenthaltserlaubnis“, die natürlich auch befristet sein kann.
 
Es trifft vor allem türkische Jugendliche; die Entscheidung fällt ihnen nicht immer leicht. Es gilt zusätzlich zu den oben angeführten Regelungen: „Die deutsche Staatsangehörigkeit geht automatisch per Gesetz verloren, wenn jemand eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt. Es sei denn, er hat zuvor eine schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde erhalten, die ihm die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt.“
 
Die seit dem Jahr 2000 beschlossene Optionspflicht ist umstritten. Natürlich war sie wieder ein Parteienkompromiss, einer, bei dem oft ein Gesetz so verkompliziert wird, dass der Normalbürger nicht mehr durchblicken kann, geschweige denn jemand, dem die Gesetzesformulierungen kaum oder überhaupt nicht verständlich sind. Die eine Partei sieht die Mehrstaatlichkeit als Hindernisgrund für die Integration an, die andere wieder nicht.
 
Die SPD will nach dem Gewinn der Landtagswahl in Niedersachsen und damit nach Erringung der Mehrheit im Bundesrat das Gesetz kippen: Das Abendblatt meldete am 22.01.2013, dass sich Sigmar Gabriel dafür einsetzen will, nach einer gewonnenen Bundestagswahl „die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland einzuführen“.
 
Der türkische Ministerpräsident fordert das schon länger, und er rief noch im Oktober 2012 bei seinem Deutschlandbesuch die in der Türkei lebenden Deutschen auf, die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen, was nach dem geltenden deutschen Gesetz nichts anderes heisst, als die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren, wie oben dargelegt wird. Das dürfte die türkischstämmigen Mitbewohner in Deutschland zusätzlich verwirrt haben.
 
In den europäischen Ländern wird der Besitz von 2 oder gar mehr Pässen völlig unterschiedlich gesehen. Belgien, Grossbritannien, Italien und Schweden haben nichts dagegen, in Österreich, Griechenland, Dänemark und Polen ist es nicht erlaubt. Die Länder der EU-Osterweiterung wie Rumänien, Bulgarien, Ungarn und die Slowakei sind für die doppelte Staatsbürgerschaft. Das bedeutet aber auch, dass schon jetzt in Deutschland viele Menschen, es wird die Zahl 4,5 Millionen genannt, sie schon haben. Warum jetzt die sogenannten Optionsjugendlichen“ sie nicht mehr haben dürfen, wird keinem so richtig verständlich.
 
Für mich ist das ein typisches Beispiel dafür, dass die Politiker nicht mehr wissen, was es für Gegebenheiten im eigenen Land gibt. Pragmatisches Handeln mit Verstand kann ich bei ihnen oft nicht mehr feststellen.
 
So richtig spricht nämlich nichts dagegen. Sich zu integrieren, kann nicht heissen, seine Herkunft zu verleugnen und damit seine Kultur „abzulegen“. Abgesehen davon, dass das meines Erachtens gar nicht möglich ist. Integration kann nur heissen, dass die Menschen, die keine „deutschen Wurzeln“ haben, die eigenen bewahren und die anderen entwickeln sollen. Denn – schon vom Aussehen her ‒ sind und bleiben sie in den Augen der deutschen Bevölkerung oft ihr Leben lang „Zugewanderte“, auch wenn sie ein völlig akzentfreies, fehlerfreies Deutsch sprechen, im Karneval mitmachen oder Politiker werden.
 
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