Textatelier
BLOG vom: 07.01.2013

Reaktionen auf Blogs (129): Psychiater- und Rambo-Stil

Präsentation der Leserpost: Walter Hess, Publizist, Biberstein AG/CH (Textatelier.com)
 
Jeden Tag, gegen 14 Uhr, aktualisiert unser Provider Cyon.ch, über den sich unsere Internet-Aktivitäten abspielen, die Zugriffsstatistik. Im abgelaufenen Jahr 2012 registrierte das Unternehmen total 4 137 515 Zugriffe auf Textatelier.com-Seiten, und die Zahl der unterschiedlichen Besucher belief sich auf 152 416; sie stammen grösstenteils aus dem deutschsprachigen Raum, aber auch aus aller Welt; selbst China ist vertreten, mit 3091 Zugriffen allein im Dezember 2012. Aus den USA trafen in jenem Monat 7661 Besuche ein, was belegt, dass es überall Leute gibt, die sich vielseitig orientieren.
 
Bei alledem geht es mir nicht darum, mit eindrücklichen Zahlen um mich zu werfen, zumal wir Blogger nicht kommerziell orientiert sind, und somit braucht uns die Menge als solche nicht besonders zu interessieren. Wäre die Nutzer-Qualität messbar, hätten wir wahrscheinlich noch bessere Gründe, um stolz zu ein. Unsere Texte sind ausführlich, anspruchsvoll, nicht einfach derart auf einen Massenkonsum heruntergebrochen, dass auch mediengeschädigte Leute, die ins Vorstadium des Neoanalphabetismus absacken, noch etwas davon haben.
 
Wir möchten, obzwar auf ganz unmissionarische Weise, zum besseren Beobachten und zum kritischen Denken und Hinterfragen anregen. Nicht alles, was der Mainstream verkündet und was zur öffentlichen Meinung wird, entspricht den Tatsachen und ist der Weisheit letzter Schluss. Damit möchte ich nicht sagen, dass wir die endgültige Wahrheit mit dem Löffel gefressen hätten; wir haben einfach den Vorteil, dass wir nicht in ein Wirtschaftssystem eingebunden und dadurch unabhängig sind, nicht Rücksicht auf alle Seiten nehmen müssen und deshalb bei allem Verantwortungsbewusstsein frisch von der Leber weg schreiben können, was unserer ehrlichen Meinung entspricht. Das ist eine Luxusposition ohne Zwang zu Vereinfachungen, zu Verkürzungen mit den daraus entspringenden Ungenauigkeiten und Oberflächlichkeiten. Wir können eine verschwenderische Fülle bieten. Sie zieht Menschen an, denen es gefällt, wenn der normale, beengende Rahmen gesprengt wird.
 
Unsere verehrten Nutzer mögen sich nach Belieben und ohne Kostenfolgen aus dem Füllhorn bedienen. Keiner unserer Autoren bezieht ein Honorar, und sie alle bezahlen ihre bei den Recherchen anfallenden Spesen aus der eigenen Tasche; die Kosten für den Betrieb der Webseite übernehme ich selber. Das ist eine erstrebenswerte Form von Freiheit, die zumeist erst im reiferen Alter (der Pensionierung bzw. des Ruhestands) über einen hereinbrechen kann. Mein Bruder Rolf P. Hess, der als Lektor und Korrektor amtet, wo immer er sich aufhält, und der mit der gebotenen Skepsis alles überprüft, leistet seine riesige Arbeit ebenfalls vollkommen gratis. Er deklariert sie jeweils als Geburtstagsgeschenk an mich, und alljährlich wird dieses wieder erneuert, wie ein Abonnement. Mein Schwiegersohn Urs unterstützt mich, wenn meine informationstechnischen Fähigkeiten erschöpft sind, wie man sich familiär eben unterstützt.
 
Dass wir ein spezielles Publikum haben, spüren wir aus den Leserzuschriften, die uns immer freuen und anregen, ob sie nun aus einem kurzen Zwischenruf oder einer ausführlichen, weiterführenden Darstellung bestehen. Für alle die Rückmeldungen bedanken wir uns herzlich.
 
Und damit sind wir bei den Zuschriften aus den letzten Tagen angelangt.
 
Verfolgung und Psychiatrisierung Unbequemer
Recht viel Resonanz fanden die Beiträge von Dr. Martin Eitel aus Berlin über Anmassungen aus dem Bereich der Psychiatrie, zum Beispiel im Blog vom 11.01.2012: „Psychiatrisierung und Verfolgung Unbequemer in Deutschland“. Friedrich Weinberger (E-Mail: w-gap@t-online.de) bezog sich auf diese ausführliche und fundierte Arbeit, die ihm von einer seiner Bekannten zugeschickt wurde. Er schrieb:
 
Ich freue mich über die hohe Würdigung, die Sie unserer / meiner Arbeit in der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft (GEP) zukommen liessen. Dass die Gefahren aus missbrauchter Psychiatrie ganz konkret unter uns sind und leider um so konkreter, je „fortschrittlicher“ sich dieses Fach gebärdet, das verdeutlichen gerade einzelne Fälle, die, um der Gefahr in Deutschland zu entgehen, in jüngerer Zeit in Ihrem Land (in der Schweiz, TA) Zuflucht gesucht und gefunden haben. Am prominentesten ist da gewiss der Fall Eberhart Herrmann, der jetzt in der Innerschweiz ansässig ist.
 
Jedenfalls hat Herr Martin Eitel aus unseren Schriften (wohl über das Internet) sehr gut die Essenz der Gefahrenpunkte, aber auch den historischen Zusammenhang unserer Arbeit mit den früheren Missbräuchen in der Sowjetunion herausgestellt.
 
Für Ihre Mitbesorgnis und die Umsetzung dieser Sorge nochmals dankend, sende ich Ihnen herzliche Grüsse
 
Ihr Friedrich Weinberger
 
Hinweise von Martin Eitel
... aufgrund der Nachricht von F. Weinberger:
 
Schon seit einigen Jahren verfolge ich mit grossem Interesse die im Internet veröffentlichten Rundbriefe der Herren Dr. Weinberger und Prof. Dr. Dr. Klemens Dieckhöfer und ihrer engagierten Mitstreiter gegen die krankhaften Auswüchse der modernen Psychiatrie, Psychologie und Psychotherapie. Nach dubiosen neueren Studien wird aus diesen Kreisen der modernen Psychiatrie gern der Unsinn verbreitet, fast 40 % der Europäer seien psychisch krank oder gestört. Man will eben von dieser Seite einen grösseren Anteil aus den von den Versicherten entrichteten Beiträgen abkassieren.
 
 
Gerade heute hat mich eine Nachricht erreicht, wie die Psychiatrie-Quacksalberei in den USA ihren Einsatzbereich immer mehr ausweitet.
 
 
Ein weites Feld ist auch der zum Teil illegale off-label-use von Psychopillen, für den in USA teilweise erhebliche Strafzahlungen anfallen.
 
 
Solange sich die Hintermänner aber mit Geldzahlungen freikaufen können und nicht empfindliche Freiheitsstrafen erhalten, wird sich daran nichts ändern.
 
Die Inkompetenz der modernen Psychiatrie wird auch durch den Fall des Tim Kretschmer beleuchtet, der 2009 in Winnenden 15 Personen umgebracht hat und den Psychiater des Irrenhauses in Weinsberg bei Heilbronn (Baden-Württemberg) für ungefährlich befunden haben sollen.
 
 
Es ist aus meiner Sicht zwingend notwendig und erfreulich, dass aus den Kreisen der Psychiater selbst erhebliche Kritik an den pseudowissenschaftlichen Methoden geäussert wird. Nur so kann es im Zusammenwirken mit anderen Berufsgruppen wie Journalisten und gegebenenfalls Juristen gelingen, die Psychiatrieexzesse mit einigen Erfolgsaussichten zu bekämpfen.
 
Martin Eitel
 
Unbeschreibliche Zustände in Deutschland
Eine Leserin, deren Namen wir hier aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht erwähnen, Frau L., berichtete nach der Lektüre des oben verlinkten Blogs über „die Psychiatrisierung und Verfolgung Unbequemer in Deutschland“ über ihre eigenen Erfahrungen:
 
Mitten in Deutschland vollzieht sich eine Entwicklung, von der wir glaubten, sie hinter uns gelassen zu haben. Ein angeblich freiheitlich gesinnter, demokratischer Rechtsstaat, der Kritik und sogar Beweise zu verachtungswürdigen Taten mit Mundtot-Diagnosen beantwortet, statt an der Aufklärung mitzuwirken, erfüllt alle Anforderungen zum Weg in eine Diktatur.
 
Wie die Wahrheit hinter einer Wahnunterstellung verschwinden soll, genau das habe ich selber erlebt: Zuerst wurde ich unnötig operiert (beweisbar). Ich fand dies erst später heraus; denn es wurde eine Studie durchgeführt (beweisbar), selbstverständlich ohne mein Wissen und ohne meine Einwilligung. Man liess mich vor der Operation lange ohne Wasser (mir kam es als Ewigkeit vor), so dass ich über 24 Stunden lang völlig dehydriert in den Operationssaal kam, ich erhielt keine Flüssigkeit. Es gab erhebliche Anästhesieprobleme (beweisbar). Ich wachte zwischendurch auf und bekam, ohne mich regen zu können, allerhand mit. Dann lag ich während 7 Tagen auf Station und bekam ohne mein Wissen Psychopharmaka (Neuroleptika) verabreicht, was ich erst aus dem Entlassungsbrief erfuhr. Ich erhielt die Behandlungsunterlagen nicht ausgehändigt und hatte einen Disput mit dem Leiter dieser Klinik, einem Professor X, und landete danach in der Psychiatrie. Denn durch diese Massnahme hat man wohl die grosse Chance gesehen, mich unglaubwürdig zu machen! Ich musste 24 Stunden lang dort bleiben, konnte dann aber wieder austreten.
 
Im Rahmen der Operation, hat man, wie aus den Unterlagen, die ich dann bekam, hervorgeht, etwas transplantiert, rein und raus (beweisbar), eine Handlung von strafrechtlichem Belang. Ich hatte ich ständig Schmerzen, ertrug die meisten Schmerzmittel auf Dauer nicht, bekam ein neues Medikament. Schon nach dem ersten Einnehmen führte es zu schweren Nebenwirkungen. Ich landete im örtlichen Krankenhaus, konnte nicht richtig sprechen und gehen, war total benommen und schläfrig.
 
Als der Notarzt vor der Einlieferung im Krankenhaus erschien, ging es mir bereits etwas besser. Dieser Arzt drängte dennoch auf meine Einlieferung, was ich aber keinesfalls wollte; denn ich erkannte ihn als denjenigen, welcher damals für meine Einlieferung in die Psychiatrie auf Grund der Initiative des Professors sorgte. Die beiden kennen sich und sind Mitglied im „Arbeitskreis Notfallmedizin“. Beide Kliniken kooperieren miteinander, was aus der Startseite (Webseite) des örtlichen Krankenhauses ersichtlich ist. Ich wehrte mich, so gut es eben ging, verbal auf die Nötigung des Notarztes, mich mit Gewalt unter Polizeiandrohung, einzuliefern mit den Worten: „Sie sind ja dumm“. Darauf liess er, weiterbrüllend, verlauten, dass er sich das nicht bieten lasse. Seine Rache war grausam.
 
Im Krankenhaus wurde ich in den klinischen Tod gespritzt, dann reanimiert (beweisbar), und ich landete für 2 Tage auf der Intensivstation, hatte dort nur für wenige Minuten Aufklarmomente, sah aber, dass ich nackt und breitbeinig fixiert war. Noch währenddem ich dort lag und fast vollständig ohne Bewusstsein war, stellte man mich im Eilverfahren unter Bereuung und unterstellte mir einen Suizidversuch. Man müsse mich fixieren und sedieren (beruhigen, dämpfen, TA), damit ich mich nicht selbst schädige, war da zu lesen! Ich kam wieder in die Psychiatrie, konnte aber sofort wieder gehen. Ich bekam die Unterlagen diesmal nach 4 Monaten und sah, dass ich einmal um 15 Uhr die Spritze bekommen und um 15:51 Uhr letale Sauerstoffwerte hatte, die eine Reanimation bedingten. Ich wurde unter Hypoxie (Sauerstoffmangel in den Geweben, TA) und einer daraus entstandener Unruhe um 16 Uhr fixiert.
 
Vor Gericht wurde all das gerade andersherum dargestellt! Man schob mir das in die Schuhe, was man selbst zu verantworten hatte; ich wollte und brauchte kein Krankenhaus. Wie ich zu solch letalen (zum Tode führenden, TA) Werten kam, weiss ich schon gar nicht! PO2 = 21 mm Hg – die letale Schwelle liegt bei 30 mm Hg. Bereits unter 60 mm Hg wird kontrolliert beatmet (Intubation).
 
Meinen Ehemann liess man erst am Abend zu mir. Er wusste 2 Tage lang nicht, dass ich auf der Intensivstation war und dass ich mich angeblich umbringen wollte; ich erfuhr das alles erst im Nachhinein. Ich legte gegen die Betreuung eine Beschwerde ein. Es gab nie eine Anhörung, trotz gesetzlicher Vorschrift. Die Betreuung wurde von einer anderen Richterin dann eingestellt. Ich stellte einen Strafantrag gegen die Ärzte, ohne Erfolg. Ich legte Einspruch ein, wiederum ohne Erfolg. Da ich nun gerichtlich abgeschmettert war, stellte die nette Ärzteschaft Strafantrag gegen mich – und siehe da: diesem wurde stattgegeben. Ich fühlte mich völlig unschuldig und stellte mich unter Vorlage der Behandlungsunterlagen, aus denen ersichtlich ist, was mit mir geschehen war und wie man es darstellte, freiwillig für ein Gutachten zur Verfügung. Denn wenn jemand erfuhr, was passiert war und wie man alles tat, um mich zum Schweigen zu bringen, müsse doch erkannt werden, dass es sich um einen persönlichen Vernichtungsfeldzug handelte.
 
Da mir auch nie ein Strafantrag zuging, wusste ich gar nicht, was man mir vorwarf. Ich sprach mit der Richterin, die den Auftrag zu einer Begutachtung gegeben hatte, und fragte, was das zu bedeuten habe. Sie meinte, das sei nur von Vorteil für mich, und ich dachte das auch.
 
Das einzige Schreiben, welches ich vom Gericht bekam, war die Mitteilung über die Einstellung des Strafverfahrens nach § 206a StPO: „schuldunfähig!“ Was sollte das? Schuldunfähig zu sein, setzt eine Schuld voraus, keinen Strafantrag. Ich konnte keine Verteidigung aufbauen, ich wollte Einblick in diese Akte ohne Anwalt und sah, dass hier nichts stimmte. Mir wurden Vergehen zur Last gelegt, begangen zu einem Zeitpunkt, wo ich gar nicht in Deutschland war. Einzelne Dinge waren ohne Beweise aufgeführt, ohne mein Wissen. Ein psychiatrisches Gutachten unterstellte mir einen Wahn. Der Schlusssatz: Aufgrund des Wahns ist davon auszugehen, dass sie noch weiter gegen die Ärzteschaft gerichtlich vorgehen wird.
 
Im Juni 2012 folgte ich der Einladung zur Prüfung meines geistigen Zustands, ich hatte ja nichts zu verbergen! Das es eine „Halt den Mund, sonst gehst Du ab“-Diagnose werden würde, hätte ich mir nie träumen lassen.
 
Ich kämpfe für das Recht, für die Wahrheit. Und ich hoffe, dass das erwähnte Blog die Augen öffnet und wünsche mir, dass der Artikel in die richtigen Hände gelangt. Ich bin kein Einzelfall, das weiss ich jetzt auch. Das gibt mir Kraft, um mitzuhelfen, dass solche Zustände geändert werden können.
 
gez. L. (Name bekannt)
 
Blogatelier-Kommentar
Ein erschütterndes Dokument, geschrieben aus dem rein persönlichen Empfinden heraus. Wir gaben es hier wieder, ohne die Einzelheiten abgeklärt zu haben, was in solchen komplexen Fällen mit vertretbarem Aufwand ja auch nicht möglich ist. Man spürt, dass es der Frau, die viel zu ertragen hatte, um Wahrhaftigkeit geht. Und es trifft sehr wohl zu, dass es sich bei ihr um keinen Einzelfall handelt. Vorkommnisse, die etwas Licht in die dunklen, zerstörerischen Seiten der Psychiatrie bringen, häufen sich in beängstigender Weise. Daraus erwächst die Hoffnung, dass sich Politik und Justiz in Zukunft gründlicher mit dem Geschehen rund um die Abschiebung und wohl auch Entsorgung unbequemer Menschen befassen, auf dass Einfühlungsvermögen, Menschlichkeit und korrekte Behandlungen im Rahmen vernünftiger gesetzlicher Regelungen zum Normalfall werden und Menschenversuchen der Riegel geschoben wird.
 
Kommentar von Martin Eitel
Mit verschiedenen Zuschriften haben sich Leser gemeldet, die wohl nicht Opfer von staatlichen Massnahmen sind, wie es in meinem Beitrag dargestellt wurde. Beide Fälle sind aus der Sicht der Betroffenen ohne Frage übel gelaufen.
 
Beide beschweren sich auch über das Zusammenwirken von Psychiatrie und Justiz. Dazu ist es nötig, die Aufgabe der Justiz zu bedenken: Im modernen Rechtsstaat ist, kurz gesagt, bekanntlich die Selbstjustiz verboten, und zum Ausgleich dafür stellt der Staat in Form der Justiz bestimmte Verfahren zur Lösung von Streitigkeiten zur Verfügung. Über jeden Antrag, jede bei ihm eintreffende Klage muss der Richter entscheiden. Da der Richter in den meisten Fällen den Sachverhalt nicht aus eigenem Erleben kennt, muss der Sachverhalt, in manchen Verfahren von Amts wegen, in manchen auch nur auf entsprechende Beweisanträge der Parteien, aufgeklärt werden, um entscheiden zu können. Die Qualität der Beweismittel ist da dann oft für den Prozessausgang ganz entscheidend.
 
Natürlich ist es auf der Basis der lückenhaften und teilweise wenig konkreten Daten von Frau L. nicht möglich, den Vorgang abschliessend zu bewerten. Unabhängig davon scheint mir der Sachverhalt, den Frau L. vorgetragen hat, aber nicht zu den typischen und in meinem Beitrag angesprochenen Fallgruppen zu gehören. Nach dem von ihr vorgetragenen und nach ihrer Darstellung beweisbaren Sachverhalt geht es hier im Ausgangspunkt um den Vorwurf einer fehlerhaften medizinischen Behandlung, der vom Staatsanwalt nicht verfolgt wurde, weshalb sie jetzt „für das Recht kämpft, für die Wahrheit und dafür, dass sich jedermann, auch Lobbyisten wie Banker, Ärzte Richter usw. vor dem Gesetz im Namen des Volkes zu verantworten haben“.
 
Solange im Dunkeln bleibt, warum ihre Strafanzeige gegen den Mediziner erfolglos war, lasst sich auch nicht beurteilen, ob hier eventuell staatliche Stellen bei der Vertuschung medizinischer Quacksalberei mitwirken. Wer meint, Opfer einer fehlerhaften medizinischen Behandlung geworden zu sein, bemüht sich üblicherweise – gegebenenfalls mit Unterstützung der Krankenkasse oder -versicherung – um die Feststellung eines Behandlungsfehlers und dann um die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche, ggf. mit Hilfe von entsprechenden Patientenschutzvereinen oder Anwälten, aber er versucht in der Regel nicht, sich als Kämpfer für Recht und Wahrheit zu betätigen.
 
Martin Eitel
 
Steuerfluchtburgen
Mein Blog über Steuerfluchtburgen (04.01.2013: Steuerfluchtburgen: Wo sie erlaubt und wo sie verboten sind) erschien zufällig zu jenem Zeitpunkt, als bekannt wurde, dass die Schweizer Privatbank Wegelin & Co. eine Strafaktion von 74 Mio. USD akzeptiert hat und ihre Tore schliessen muss. Bank-Teilhaber Otto Bruderer soll vor den US-Steuerbehörden eingeknickt sein und gesagt haben, die aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung an amerikanische Bürger sei in der Schweiz üblich gewesen – genau, was die Amerikaner hören wollten. Dass ein Bankberater seine Kunden darüber aufklärt, welche Steuern im Zusammenhang mit einer bestimmten Anlage verbunden sind, ist wohl ein normaler Akt der Kundenfreundlichkeit. Am Kunden liegt es dann, seine Schlüsse zu ziehen, seinen Entscheid zu fällen und zu verantworten.
 
Mein Blog enthielt im Wesentlichen die Aussage, dass es nicht angehen könne, dass sich die US-Amerikaner, welche die effektivsten Steueroasen betreiben (Beispiel: Delaware, unter zahlreichen anderen) als strafwütige Saubermänner durch die Finanzwelt bewegen.
 
Martin Eitel bemerkte zustimmend dazu:
 
Der Autor Peter Hossli hat schon im März 2009 in der „Weltwoche“ des von mir sehr geschätzten Roger Köppel das Thema beleuchtet und unter dem Titel „Steueroasen in Delaware“ es völlig zutreffend als dreist bezeichnet, dass US-Senator Carl Levin die vermeintliche Steuerfluchtburg Schweiz trockenlegen will, obwohl die grösste Steuerhinterziehung bei ihm zu Hause in der Provinz stattfindet. Dieser zutreffenden Einschätzung von Peter Hossli ist nichts hinzuzufügen, ausser dass die Kritik vielleicht noch zu höflich formuliert ist und durchaus drastischer hätte ausfallen können.
 
 
Hecken (und Gärtner) zwischen Experten und Rambos
Rambo-Methoden gibt es also auch im Finanzhimmel. Unter einem Rambo versteht man einen brutalen Typen, benannt nach der US-Film-Tetralogie mit Sylvester Stallone, der Selbstjustiz praktiziert, die ideale Kombination, um das amerikanische Volk zu Begeisterungsstürmen hinzureissen. Rambos wüten auch in der Natur, wie es der Ökologe Heiner Keller in seinem Textatelier.com-Artikel „Hecken zwischen Experten und Rambosbeschrieben hat.
 
Kellers aufrüttelnder Kommentar befasste sich insbesondere mit dem Schlegelmäher als Werkzeug zur technischen Landbewirtschaftung. Christoph Ebensperger (E-Mail: christoph@ebensperger.de) fühlte sich davon angesprochen und relativierte:
 
Schöner Artikel von Herr Keller, den ich unterstützen kann. Nichtsdestotrotz geht es mir als Gärtner manchmal auch so, dass ich den Rambo machen muss. Ungenutzte Weiden, nach 10 Jahren nur noch Brombeeren, sind mit Schlegelmulcher so herzurichten, dass Schafe und Ziegen sich auch wieder einmal wieder drauf bewegen können und dass später auch der Balkenmäher wieder zum Einsatz kommen kann. Alles zu seiner Zeit, und in Massen.
 
Problematisch ist, dass ich auf der Suche nach Schlegelmulcher-Schäden keinerlei Angaben bei den Herstellern fand, keine „Beipackzettel“ wie bei Medikamenten. Ich stiess nur auf Ihren Artikel.
 
Gruss Christoph Ebensperger
 
Zum Weinen
Im Blog Recherchen (3): Wenn die Augen trocken statt feucht sind vom 22.12.2012 gab Heinz Scholz viele wertvolle Tips, was bei trockenen Augen getan werden kann. Irene Günther (E-Mail: ireneguenther@gmail.com) berichtete über ihre persönlichen Erfahrungen:
 
Bei richtig trockenen Augen hilft das alles nicht. Es erleichtert vielleicht ein bisschen. Wirkliche Hilfe verschafft der Verschluss des Tränenkanals durch Punctum-Plugs. Wenn die nicht halten (bei mir halten sie leider nicht), gibt es noch die Möglichkeit der Kauterisierung. Da diese einen permanenten Verschluss des Tränenkanals bedeutet, ist allerdings Vorsicht geboten.
 
Die Tränenersatztropfen müssen natürlich weiter benutzt werden, wenn man nicht doch noch einige spärliche Tränen zustande bringt. Der Verschluss der Puncta ‒ meist wird nur ein Punctum verschlossen ‒ bewirkt, dass die Flüssigkeit länger im Auge bleibt und nicht gleich durch den Tränenkanal in die Nase abfliesst. Es ist sehr wirkungsvoll; leider verliert man die kleinen Plugs leicht. Ich selbst möchte jetzt den vollständigen, permanenten Verschluss.
 
Irene Günther
 
Schwierige Wirtshausgäste
Mein Blog vom Silvester 2012 „Abfolge beim genussvollen Essen: Sinne aufleben lassen“ rief bei unserem Blogger Heinz Scholz (E-Mail: heinz-scholz@online.de) einige köstliche Geschichten wach, die er mir mailend mitteilte und die ich unserer Leserschaft nicht vorenthalten möchte:
 
Lieber Walter,
Du bist ein Feinschmecker und Geniesser. Bei der Weinauswahl ist eine gewisse Kenntnis, was zu welcher Speise passt, wichtig. Aber viele Leute sind diesbezüglich unsicher.
 
Es gibt tatsächlich auch Banausen, die alles zusammenmanschen und damit ihren Hunger stillen, wie Du zutreffend geschrieben hast. Dazu eine Geschichte:
 
Der erste deutsche Weltmeister der Sommeliers, Markus Del Monego, hatte mit 17 Jahren ein Schlüsselerlebnis. Er nahm 1979 einen Ferienjob in der neu eröffneten Raststätte „Mövenpick“ am Grenzübergang Weil am Rhein D an. Dort hatte er ein einschneidendes Erlebnis mit einem US-amerikanischen Ehepaar. Die Gäste übergossen das feine Filet Wellington mit Ketchup und zuckerten den ausgezeichneten Rotwein, einen Château Talbot. Diese Kränkung der Köche und Sommeliers war zu viel für Del Monego. Er weigerte sich, das Ehepaar weiter zu bedienen. Die Restaurantleiterin musste beschwichtigend eingreifen. Später gab sie dem Sommelier folgende Devise mit auf dem Weg: „Die Gäste kommen, um zufriedengestellt zu werden!“
 
Die Chefin hatte immerhin sein Talent schon früh erkannt und schickte den noch jungen Mann zu einem Weinseminar. Sie legte damit den Grundstein für seine Weinbegeisterung (Quelle: „Perspektive Weil - das Stadtmagazin“, Weil am Rhein 1999).
 
Ja, wie geht man denn mit Kulturbanausen um? In einer anderen Wirtschaft wurde beobachtet, wie ein US-Amerikaner seinen Wein mit Cola mischte.
 
Heinz Scholz
 
Rambo-Methoden gibt es also auch bei Tische, wie dem beizufügen ist – dabei wird jeder Genuss kurz und klein geschlagen.
 
 
Hinweis auf die bisher erschienenen „Reaktionen auf Blogs“
12.12.2012: Reaktionen auf Blogs (128): Xmas besser gleich abschaffen
Hinweis auf weitere Blogs von Lang Günther
DES MENSCHEN-KINDES BESTER FREUND
In aller Freundschaft: Stammbuchblätter und Poesiealben aus über 200 Jahren
Keltische Münzen und ein Schatz unterm Taufbecken
Kinderbuch-Ausstellung in Müllheim