Textatelier
BLOG vom: 20.07.2012

(Un-)Treue ist kein Gefühl, sondern eine Entscheidung

Autor: Richard Gerd Bernardy, Dozent Deutsch als Fremdsprache, Viersen/Niederrhein D
 
Der Soziologe Georg Simmel schrieb 1908: „Ohne die Erscheinung, die wir Treue nennen, würde die Gesellschaft überhaupt nicht in der tatsächlich gegebenen Weise irgendeine Zeit hindurch existieren können“.
 
In letzter Zeit kann man in den Medien öfters den Begriff Untreue oder auch von Veruntreuung lesen, auch von Organtreue ist die Rede. Der Begriff Treu ist ein Thema bei Unterhaltungen, in Romanen und Filmen, in denen es um Partnerschaften geht.
 
Eheliche Treue: Darum geht es bei Ehestreitigkeiten, Scheidungen, Vaterschaftstests, Monogamie, um nur einige Vorgänge zu nennen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von Deutschland ist der Ehebruch, also die Untreue in der Ehe, nur noch zivilrechtlich (§ 1353) eine unerlaubte Handlung und Verletzung der Eheverpflichtung; strafrechtlich wird der Ehebruch in Deutschland nicht mehr sanktioniert. Untreu ist, wer einer moralischen oder rechtlichen Verpflichtung zuwiderhandelt. Synonyme sind Treulosigkeit und Untreue.
 
Übrigens, der Begriff untreue Tomate bezeichnete ursprünglich im 1. Weltkrieg die Italiener (damals war Italien das Land, aus dem die Tomaten kamen), denen Vertragsbruch und Untreue vorgeworfen wurde, da sie zuerst Verbündete Deutschlands waren, sich dann aber anders entschieden.
 
Diese Art von Untreue ist aber nicht gemeint. Ich las am 12.07.2012 in der Zeitung: „Wegen des Verdachts der Untreue hat die Staatsanwaltschaft gegen Baden-Württembergs früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) und den mit ihm befreundeten Investmentbanker Dirk Notheis Ermittlungen eingeleitet.“ An anderer Stelle derselben Zeitung steht die Überschrift: „Unna: Caritas-Chef soll Gelder veruntreut haben“; hier geht es um 250 000 Euro, die wegen der Spielsucht veruntreut worden sein sollen.
 
Das Strafgesetzbuch (StGB) § 266 behandelt Untreue als Schädigung fremden Vermögens durch vorsätzliche Verletzung der Treuepflichten; es wird zwischen Missbrauchstatbestand und Treuebruchtatbestand unterschieden. In der Schweiz gibt es auch die Begriffe Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 138 bzw. 158 StGB). In beiden Fällen geht es um Pflichtverletzung bei Vermögen, fremden Vermögen oder fremden Vermögensinteressen. Im ersten Fall, wenn jemand Geld ausgibt, das ihm nicht gehört, im letzteren Fall, wenn jemand pflichtwidrigen Gebrauch seiner Stellung macht, die ihm oder ihr die Möglichkeit gibt, Vermögensinteressen wahrzunehmen. Die Pflichtverletzung muss zu einem Vermögensnachteil führen; eine Bereicherung des Täters ist nicht erforderlich. Die Tatbestände Unterschlagung und Betrug spielen dabei meist ebenfalls eine Rolle. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren, oder eine Geldstrafe, können verhängt werden.
 
In diesem Zusammenhang spricht der Volksmund auch von mauscheln, ursprünglich ein Kartenspiel. So titelte die Online-Ausgabe der BILD am 12.07.2012: „Korruptionsverdacht bei der Bundeswehr: Wurde bei Beratungsverträgen gemauschelt?“ Es geht um die Vergabe von Millionenaufträgen, bei denen persönliche Beziehungen im Spiel gewesen sein sollen.
 
So soll es auch beim Rückkauf eines milliardenschweren Aktienpakets des Energieversorgers EnBW durch Stefan Mappus gewesen sein, das, nicht zuletzt durch die Vermittlung des Freundes und Deutschland-Chefs der Investmentbank Morgan Stanley, Dirk Notheis, vermutlich viel zu teuer war und laut Gutachten seien sogar 840 Millionen Euro zu viel bezahlt worden.
 
Doch Vorsicht: Die Begriffe Korruption und Untreue können nicht synonym verwendet werden, bei Korruption (von lat. corruptus = bestochen) ist immer die persönliche Bereicherung mit ihm Spiel, materiell oder immateriell. Es heisst, Herr Mappus habe sich nicht persönlich bereichert. Korruption umfasst auch Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung. Letzteres scheint hier eine Rolle zu spielen. Im Fernsehen wurde über den E-Mail-Verkehr zwischen Mappus und Notheis berichtet, in dem der Ministerpräsident genaue Handlungsanweisungen über die Abwicklung des Geschäfts von Herrn Notheis erhalten haben soll.
 
Warten wir ab, wie das Gericht darüber befinden wird. Es scheint noch zu funktionieren, das Kontrollsystem durch die Medien, der Parteien untereinander und die Justiz. Sonst wären die Unregelmässigkeiten des Geschäfts nie zutage getreten.
 
Vermutlich wird aber dennoch einiges unter den berühmten Teppich gekehrt. Es geht um Macht und Machtmissbrauch. Da schreibt ein ehemaliger bayrischer Finanzbeamter, Wilhelm Schlötterer, in seinem Buch „Macht und Machtmissbrauch: Franz Josef Strauss und seine Nachfolger“ 2009 darüber, dass dieser Regierungsstil, die Ausbeutung des Staats für Partei- und Privatinteressen, jedoch nicht mit der Ära Strauss ende, sondern über Max Streibl und Edmund Stoiber bis hin zu Erwin Huber reiche. Wilhelm Schlötterer arbeitete fast 30 Jahre im bayerischen Finanzministerium. In der Ära Strauss war er mit dubiosen Steuerfällen betraut, die sich später zu spektakulären Affären ausweiteten und schliesslich in der Amigo-Affäre mündeten. Er führt die Ausmasse des Strauss-Netzwerks sowie dessen Machenschaften auch unter den Nachfolgern vor Augen und berichtet von seinem persönlichen Widerstand gegen ein schamloses Machtsystem, das Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in besorgniserregender Weise missachte.
 
Mit diesem Buch hat er sich eine staatsanwaltliche Ermittlung aus Anlass einer Strafanzeige der Kinder von F. J. Strauss wegen Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und der Verletzung des Steuergeheimnisses eingehandelt; im Januar 2011 hat das Landgericht zwar entschieden, keine einstweilige Verfügung gegen das Buch zu erlassen, aber die Staatsanwaltschaft München ermittelt dennoch.
 
Der Begriff Grundsatz der Organtreue tauchte dieser Tage auch in den Medien auf. Er hat nichts mit der Diskussion um eine freiwillige oder verpflichtende Organspende nach dem Tod zu tun, wie man denken könnte. Dieser Grundsatz besagt vielmehr, dass Regierung, Parlament und andere Verfassungsorgane untereinander zu rücksichtsvollem Umgang und einem Mindestmass an Kooperation verpflichtet sind. Dieser Grundsatz soll aktuell bei dem noch ausstehenden Urteil des Verfassungsgerichts zum ESM angewandt werden, also in Bezug auf den Euro-Rettungsschirm, der, einmal vom Bundespräsidenten unterschrieben, dauerhaft nationale Haushaltsrechte an Europäische Gremien abgibt. Der Bundespräsident ist also verpflichtet, abzuwarten, bis das Verfassungsgericht seine verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten verantwortlich und gewissenhaft, frei von Zeitnot und Pressionen, ausüben kann.
 
Das Hamburger VerfassungsGG (GG = Grundgesetz) sagt im Artikel 50 sogar aus, dass Volkswillensbildung und parlamentarische Willensbildung gleichrangig sind. Der Grundsatz der Organtreue verlange, dass das Parlament nicht leichtfertig über den im Volksentscheid zum Ausdruck gekommenen Willen des Volkes hinweggehen darf, sondern diesen würdigen und danach seine Abwägung vornehmen muss.
 
Treue und Untreue sind immer Themen in Zitaten und Sprichwörtern. Passend auf die obigen Ausführungen sind folgende:
 
„Die schlechteste Charaktereigenschaft eines Menschen ist die natürliche Untreue. Dagegen helfen alle sonstigen sogenannten guten Eigenschaften nicht. Sie machen ihn nur gefährlicher“, Carl Hilty, schweizerischer Staatsrechtler (1833‒1909).
 
„Die Treue warnt vor drohenden Verbrechen, die Rachgier spricht von den begangenen (König)“, Friedrich Schiller (1759‒1805).
 
Ein Schüttelreim sagt: „So manchem gilt die Treue nix, // er sinnt auf immer neue Tricks!“ und „Untreu und böses Geld findet man in aller Welt.“
 
Quellen
Rheinische Post, Düsseldorf.
 
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